Geheimnisschutz nach dem GeschGehG

Wie Unternehmen ihre Geschäftsgeheimnisse rechtlich schützen können

– 1 Zeitstunde nach §15 FAO –
Rückblick: Webinar, Mi 9. Februar 2022
Geschäftsgeheimnisse – gleich ob technisches Know-how, Kundenlisten oder Strategiepapiere – haben für Unternehmen einen erheb­lichen Wert. Seit Einführung des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Jahr 2019 sind Geschäftsgeheimnisse in vielen Unternehmen aufgrund veralteter Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) weder gegenüber Vertragspartnern noch gegenüber sonstigen Dritten rechtlich geschützt. Dies lässt sich – zum Teil mit geringem Aufwand – ändern.
In unserem Webinar zeigen wir auf, wie kleine Anpassungen in Geheimhaltungsvereinbarungen deren Wirksamkeit wiederherstellen können. Zudem erläutern wir, wie ein recht­licher Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht nur gegenüber Vertragspartnern von Geheimhaltungsvereinbarungen erreicht werden kann, sondern gegenüber jedermann.
  • Themenschwerpunkte sind:
  • Grundlage zu den recht­lichen Anforderungen an Geschäftsgeheimnisschutz
  • NDAs und Geheimhaltungsvereinbarungen – die häufigsten Fehler seit Inkrafttreten des GeschGehG (oft mit fatalen Folgen)
  • Geheimnisschutz gegenüber jedermann – angemessene Geheimnisschutzkonzepte
  • Erkenntnisse aus der Rechtsprechung seit Inkrafttreten des GeschGehG
  • Zielgruppen des Webinars:
  • Rechtsanwälte, Fachanwälte (z.B. für Informations­technologie­recht, Gewerb­­licher Rechts­schutz, Handels- und Gesellschafts­recht, Urheber- und Medienrecht), Unternehmens­juristen

Ihr Referent:

Dr. Stanislaus Jaworski, Rechtsanwalt, NORDEMANN Berlin. Die Kanzlei wurde im Oktober 2021 von JUVE zur „Kanzlei des Jahres Medien“ gekürt.
Technische Voraussetzungen:
Diese digitale Veranstaltung wird über die Software Zoom umgesetzt. Nach Ihrer Reservierung erhalten Sie von uns einen individuellen Teilnahmelink, mit dem Sie sich unkompliziert für die Plattform anmelden können.
Risikofrei anmelden, kostenfrei stornieren – bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung.

Medienpartner:

Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Hinweis gemäß §§ 36, 37 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
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