Am 1. Juli 2021 trat das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft. Mit ihm will der Gesetzgeber die nach seiner Auffassung missbräuchlichen Share Deals bekämpfen. So wurde die Grenze, ab der die Vereinigung von Anteilen in einer Hand Grunderwerbsteuer auslöst, von 95 % auf 90 % gesenkt und Fristen wurden verlängert. Außerdem wurde ein neuer Steuertatbestand für den Fall eingeführt, dass bei einer Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren 90 % der Anteile auf neue Anteilsinhaber übergehen.
In unserem Workshop erfahren Sie, wie sich die Gesetzänderung auf anstehende Anteilseignerwechsel auswirkt, was auch mit Blick auf die Übergangsvorschriften zu beachten ist und wie Sie zukünftig Transaktionen grunderwerbsteuerlich optimal gestalten.
Zielgruppen: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare