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Verantwortlich für Sicherheit

Jeder weisungsbefugte Vorgesetzte trägt Arbeits­schutz- und Sicher­heitsverantwortung. Dieses Web-Seminar verdeutlicht diese Automatik anschaulich und mit aktuellen und grundlegenden Gerichtsurteilen aus der Rechtsprechungspraxis – mit Schlussfolgerungen für die Unternehmenspraxis und ein Pflichtenprogramm für Führungskräfte. Es kann den Teil der Unterweisung abdecken, der sich auf die Führungsaufgaben von Personalverantwort­lichen (Arbeits­schutz) und Bereichsverantwort­lichen (Betreiberpflichten) bezieht.

Inhalte:

  • Die gesetz­liche Verantwortlichkeit: Welche Mitarbeiter sind warum, wodurch und wie weit zuständig für Arbeits­schutz und Sicherheit?
  • Die Automatik: Warum die „gelebte“ Organisation entscheidend ist, die Dokumentation aber trotzdem nicht vernachlässigt werden sollte
  • Die vernachlässigte und praxisrelevante Basis: Verantwortung für Tun – jeder hat sie jederzeit und jederorts!
  • Das Entscheidende: Verantwortung für Unterlassen von Schutzmaßnahmen – was es bedeutet, Führungskraft zu sein!
  • Was gehört zu Ihren Aufgaben? Die einzelnen Führungspflichten und Überlegungen und Empfehlungen zu ihrer Umsetzung

Ihr Referent:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich ist tätig rund um die Themen Produktsicherheit, Produkthaftung und Arbeitsschutz einschließlich Betriebsorganisation, Führungskräftehaftung, Vertragsgestaltung und Strafverteidigung. Er ist an der Hochschule München zuständig für Wirtschafts-, Arbeits-, Technik- und Unternehmensorganisationsrecht und Autor von Fachbüchern: Sicherheitsverantwortung (Erich Schmidt Verlag), Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Rechtliche Bedeutung technischer Normen. Seine Seminare sind kurzweilig aufgebaut und bei Praktikern sehr beliebt.
Risikofrei anmelden, kostenfrei stornieren – bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung. Im Falle neuer Gefahrenlagen oder aus Compli­ance-Gründen können Sie auch danach noch kostenfrei auf andere Veranstaltungen umbuchen.
Dies ist eine 2G+ Veranstaltung (geimpft oder genesen, plus nicht länger als 24 Stunden zurückliegender negativer Schnelltest). Schnelltests stehen für den Bedarfsfall vor Ort zur Verfügung. Vom Robert-Koch-Institut empfohlene Hygienevorschriften setzen wir in unseren großzügigen Räumlichkeiten optimal um.
Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Hinweis gemäß §§ 36, 37 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
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