Das neue Unternehmens­strafrecht und Steuer-Compliance

– 5 Zeitstunden nach §15 FAO –
Rückblick: Seminar, Di 15. Juni 2021 in der ESV-Akademie und online
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Fotos von der Veranstaltung:

(Bitte klicken zum Vergrößern)
Veranstaltungsfotos, soweit nicht anders angegeben, © ESV / Angela Kausche. Weiterverwendung nur mit Genehmigung des Erich Schmidt Verlages.
Mit dem von der Bundesregierung vorgestellten Entwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft“ (Verbandssanktionengesetz) nimmt das geplante Unternehmensstrafrecht immer konkretere Formen an, siehe Interview mit Justizministerin Christine Lambrecht in der FAZ.
Was Unternehmen bereits wissen müssen
Mit einer Strafe von bis zu 10 % des durchschnitt­lichen Konzernumsatzes sollen Unternehmen künftig sanktioniert werden können. Doch sieht der Entwurf auch die Möglichkeit einer Reduktion der Sanktion vor, wenn ein effektives Compliance-Management-System implementiert wurde. Darüber wie dieses ausgestaltet werden muss – auch unter Berücksichtigung eines Tax-Risk-Managements – schweigt sich der Entwurf allerdings aus.
Das Praxisseminar am 15. Juni gibt Ihnen einen konzentrierten Überblick. Die erfahrenen Referierenden teilen mit Ihnen ihre umfangreichen Einblicke aus Unternehmenspraxis, anwalt­licher Beratung und Verteidigung.

Teilnehmer/innenstimmen zu dieser Veranstaltung:

„Sehr gute Fortbildungsveranstaltung, die die angebotenen Themen in komprimierter Form sehr gut vermittelt hat.“
Axel Schirmack

Programm:

ab 08:00
Registrierung
09:00
Begrüßung
09:15

Das Verbandssanktionengesetz – neue Herausforderungen für Unternehmen

(Dr. Laura Christiane Nienaber)
10:45
Kaffeepause
11:00

Aus der Unternehmenspraxis: Was ist zu tun, um Verbandssanktionen zu vermeiden?

(Manuel Schauer)
12:30
Mittagspause
13:30

Compliance-Modelle: Anforderungen nach dem Verbandssanktionengesetz

(Jürgen R. Müller)
15:00
Kaffeepause
15:15

Verbandssanktionengesetz und Selbstanzeige

(Christian Fischer)
15:45

Zusammenfassung und Diskussion

16:00
Ende der Veranstaltung

:

Rechtsanwalt Christian Fischer, berät Unternehmen als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht im Steuerstrafverfahren, verteidigt deren Organe in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung. Auch steht er Unternehmen zur Seite, wenn es um Verbandsgeldbußen geht. Er ist gemeinsam mit Jürgen R. Müller Autor des Buches Tax Compliance, das im Erich Schmidt Verlag erschienen ist.
Rechtsanwalt Jürgen R. Müller ist Steuerstrafverteidiger und blickt als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht auf langjährige Erfahrungen im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht zurück. Er berät Unternehmen u.a. bei der Implementierung und der Weiterentwicklung von Tax CMS und begleitet vielseitige unternehmensinterne und behördliche Ermittlungen.
Dr. Laura Christiane Nienaber, LL.M. (Lancaster), Certified Chief Compliance Officer (CCO) ist Rechtsanwältin und berät Unternehmen und Banken grenzüberschreitend im Bereich von Wirtschaftsstrafsachen, insbesondere bei der Implementierung, Überprüfung und Verbesserung von Compliance-Management-Systemen und Durchführungen von Internal Investigations. Sie verteidigt zudem Mandanten gegen strafrechtliche Ermittlungen in Verbindung mit einer Vielzahl von Verstößen wie beispielsweise Betrug, Untreue, Bestechung, Insidergeschäften und anderen Delikten.
Manuel Schauer ist Rechtsanwalt und seit vielen Jahren als Justiziar der saarländischen Stahlindustrie tätig. Seine Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis sind in Fachbeiträge zu den Gesetzesentwürfen eingeflossen.
Teilnahme vor Ort oder online:
Seien Sie live dabei, egal ob im Homeoffice, digital unterwegs oder vor Ort in Berlin: Wir freuen uns, Ihnen die Veranstaltung im hybriden Format wahlweise als Online- oder Präsenzevent zu präsentieren.
Technische Voraussetzungen:
Die digitale Veranstaltung wird über die Software Zoom umgesetzt. Nach Ihrer Reservierung erhalten Sie von uns einen individuellen Teilnahmelink, mit dem Sie sich unkompliziert für die Plattform anmelden können.
Risikofrei anmelden, kostenfrei stornieren – bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung. Im Falle neuer Gefahrenlagen oder aus Compli­ance-Gründen können Sie auch danach noch kostenfrei auf andere Veranstaltungen umbuchen.
Dies ist eine 2G+ Veranstaltung (geimpft oder genesen, plus nicht länger als 24 Stunden zurückliegender negativer Schnelltest). Schnelltests stehen für den Bedarfsfall vor Ort zur Verfügung. Vom Robert-Koch-Institut empfohlene Hygienevorschriften setzen wir in unseren großzügigen Räumlichkeiten optimal um.

Medienpartner:

Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Hinweis gemäß §§ 36, 37 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
Als Nettopreise angegebene Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Es kann wegen Rundungsungenauigkeiten zu Abweichungen um wenige Cent kommen.
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