Ob anlagentechnisch, baulich oder auch organisatorisch: Aktivitäten, die in Gebäuden stattfinden, müssen baurechtlich genehmigt sein. Mit Blick auf den Brandschutz allerdings sind viele von diesen nicht klar genug definiert oder auch im Baurecht nicht zweifelsfrei zu finden.
Für sichere Brandschutzkonzepte
Welche unterschiedlichen Vorgaben, Besonderheiten und Stolpersteine im baulichen Brandschutz zu beachten sind, zeigt Ihnen der erfahrene Brandschutzexperte Dr.-Ing. Wolfgang J. Friedl mit viel Praxisbezug. Dabei geht es auch um Personenanzahl, Art der Aktivitäten, die daraus individuell resultierenden Problemstellungen und deren Lösungen.