Mit dem voranschreitenden Klimawandel und Artensterben hat auch die Dynamik des Klimaschutzrechts rasant zugenommen.
Nach völkerrechtlichen Vereinbarungen und mehreren Rechtsakten auf EU-Ebene hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Klimaschutzgesetz ein Rechtsgebiet etabliert, das auf ein bereits ausdifferenziertes Umweltrecht stößt – wobei die wechselseitigen Bezüge nicht immer eindeutig sind. Unternehmen müssen sich mit diesem nunmehr auseinandersetzen, da sie ggf. direkt davon betroffen sein können.
Zielgruppen: Geschäftsführer/innen, Vorstände und Verantwortliche für Energieversorgung in Unternehmen, Rechtsanwält/innen, Verwaltungsmitarbeiter/innen, Richter/innen, Zertifizierer von (Energie-)Managementsystemen, Unternehmensberater/innen, Fachanwält/innen für Verwaltungsrecht, künftige Nachhaltigkeitsmanagement-Entscheider/innen