KöMoG – Das Optionsmodell in der Beraterpraxis

Chancen und Hürden der Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG

– 3 Zeitstunden nach §15 FAO –
Rückblick: Webinar, Mi 19. Januar 2022
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) hat der Gesetzgeber für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Option eingeführt, auf Antrag in das Besteuerungsregime für Körperschaften zu wechseln.
Im Web-Seminar erfahren Sie, für welche Gesellschaften sich der Wechsel zur Körperschaftsteuer lohnen kann und welche steuer- und gesellschaftsrecht­lichen Aspekte sowie potenzielle Hürden der Option Sie als Berater besonders im Blick haben müssen. Neben den Voraussetzungen und Auswirkungen der Optionsausübung, gehen die Referenten dabei auch speziell auf die Beratung von Familienunternehmen, Immobilienunternehmen, Start-ups und im Rahmen der Nachfolge sowie im internationalen Kontext ein.
Zielgruppen: Steuerberater, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, CFOs, Steuerabteilungsleiter

Referierende:

Artur Baron, Rechtsanwalt, bringt sein umfangreiches Fachwissen im Gesellschaftsrecht vor allem bei M&A-Transaktionen, Joint Ventures und Umwandlungen ein. Zudem verfügt er über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Unternehmen bei Mitbestimmungsfragen. Seine Anwaltstätigkeit begann Artur Baron 2017 bei CMS.
Dr. Heino Büsching, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, spezialisiert auf die nationale und internationale Steuerplanung sowie Konzern- und Unternehmensbesteuerung. Er begleitet Firmen bei Betriebsprüfungen und berät sie in allen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit inländischen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen einschließlich der Tax Due Diligence. Er hat zahlreiche Unternehmensnachfolgeprojekte und Reorganisationen von Unternehmensgruppen beraten und verfügt über besondere Kenntnisse in der Strukturierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Außer für namhafte Industrie- und Dienstleistungsunternehmen wird er auch für Fondsgesellschaften tätig. Regelmäßig vertritt er seine Mandanten vor den Finanzbehörden und in finanzgerichtlichen Prozessen. Heino Büsching begann seine Anwaltstätigkeit 1993 bei einer Vorgängergesellschaft von PwC. 1999 schloss er sich CMS an.
Dr. Björn Demuth, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, ist seit 1995 anwaltlich tätig; er ist seit 2002 Partner im Bereich Steuerrecht und Compliance von CMS Hasche Sigle. 1999 Ernennung zum Fachanwalt für Steuerrecht und 2002 zum Steuerberater. Seit 2020 Co-Head of Tax CMS Deutschland und im weltweiten Führungsteam CMS Tax. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung von Großkonzernen ebenso wie mittelständischen Unternehmen in (auch internationalen) steuerlichen Fragen (mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen), der Konzeptionierung, Strukturierung und Aufsetzen von Compliance Systemen, die Beratung und Vertretung in steuerstrafrechtlichen Aspekten (etwa auch bei Umsatzsteuerkarussellen sowie aus Betriebsprüfungen eingeleiteten Strafverfahren) und den Fragen des Umgangs mit entdeckten Compliance-Verstößen nebst Steuerstreitigkeiten. Björn Demuth publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften und Fachbüchern sowie in der Presse. Er ist langjähriger Dozent und hält regelmäßig Vorträge auch zu Spezialthemen. In den nationalen Publikationen wie JUVE, Citywealth usw. ist Dr. Demuth seit Jahren als einer der Spezialisten im Steuerrecht und der Unternehmensnachfolge benannt. Björn Demuth war langjährig Dozent an der VWA Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden-Württemberg, an der Hochschule Esslingen (FHTE) und der Universität Temeschburg, von der er (2005) eine Ehrenprofessur erhielt. Ferner ist er im Aufsichtsrat der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und der Sparkassenversicherung Süd, Aufsichtsratsvorsitzender der Energypool tec AG und Beirat der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in Baden-Württemberg und Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kreditgarantiegemeinschaft (KGG) Freie Berufe. Zudem ist er Präsident des Landesverbandes der freien Berufe Baden-Württemberg e.V., Vizepräsident und bis Oktober Schatzmeister des Bundesverbandes der Freien Berufe und Vorstandsmitglied in der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Er ist Mitglied im internationalen Verband der Trust- und Estate-Planer und bestens mit Family-Offices, Banken und Vermögensverwaltern vernetzt.
Dr. Martin Friedberg (LL.M.), Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht bei CMS Hasche Sigle am Standort Düsseldorf. Er berät mittelständische Unternehmen und internationale Konzerne im Bereich des nationalen und internationalen Unternehmenssteuerrechts einschließlich steuerlicher Compliance-Themen sowie auf der Schnittstelle von Digitalisierung und Steuerrecht. Seine steuerrechtliche Expertise bringt er dabei vor allem in die steuerliche Begleitung und Konzeptionierung von Unternehmenstransaktionen, oftmals mit grenzüberschreitendem Bezug, ebenso wie in komplexe Umstrukturierungen und Umwandlungsvorgänge ein. Zu steuerlichen Compliance-Fragen wird er häufig sowohl in Abwehr- als auch Präventionssituation konsultiert. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung bei steuerlichen Fragen in allen Bereichen der Digital Economy.
Dr. Daniel Otte, LL.M. (Boston Univ.), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, berät Unternehmerpersönlichkeiten und Familienunternehmen in streitigen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Hier macht er Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung gesellschafterlicher Pflichten geltend bzw. wehrt diese ab, begleitet Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaften und ihren Organen und erarbeitet Konfliktlösungen im Gesellschafterkreis. Darüber hinaus steht Daniel Otte seinen Mandanten in strategischen Fragen der Unternehmensführung und des Beteiligungsmanagements zur Seite und gestaltet Unternehmensübertragungen im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge. Daniel Otte ist seit 2010 bei CMS und seit 2019 Partner. 2009 war er im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie tätig, 2012 absolvierte er ein Secondment bei EADS S.A.S. (Paris). Neben seiner Beratungstätigkeit veröffentlicht Daniel Otte regelmäßig zu aktuellen gesellschaftsrechtlichen Themen und ist ein gefragter Referent bei Unternehmerverbänden und Kongressen. Aufgrund seiner besonderen Expertise wurde er im April 2021 von dem Ausschuss des Deutschen Bundestages für Recht und Verbraucherschutz zum Sachverständigen für die geplante Modernisierung des Personengesellschaftsrechts bestellt.
Jörg Schrade ist Steuerberater und berät internationale Unternehmen, Familienunternehmen und Finanzinvestoren in allen Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts mit den Schwerpunkten M&A-Transaktionen, Unternehmensumstrukturierungen, Finanzierungen, grenzüberschreitende Aktivitäten sowie Betriebsprüfungen. Bis zu seinem Eintritt als Partner bei CMS im Jahr 2018 war Jörg Schrade bei der US-amerikanischen Kanzlei Milbank, der britischen Kanzlei Linklaters und dem börsennotierten Technologieunternehmen Siemens in der globalen Steuerplanung tätig. Jörg Schrade ist ein gefragter Referent und Autor zu deutschen und internationalen Steuerfragen mit Schwerpunkt im Konzernsteuerrecht. Er ist Mitglied des Präsidiums der Bayerischen International Fiscal Association (IFA). Jörg Schrade wurde in den Handelsblatt Rankings 2020 und 2021 als einer von Deutschlands besten Anwälten im Steuerrecht benannt. JUVE bezeichnete ihn im Handbuch Steuern 2019 als „transaktionsgestählten Berater“.
Luise Uhl-Ludäscher, Steuerberaterin, Dipl.-Ökonomin, Dipl.-Finanzwirtin (FH), ist spezialisiert auf die steuerliche Gestaltungsberatung mittelständischer Familienunternehmen, Gesellschafterfamilien sowie vermögender Privatpersonen bei der nationalen und internationalen Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Auch Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht sowie zu Familienstiftungen gehören zu ihrer Steuerpraxis. Personen- und Kapitalgesellschaften begleitet sie unter anderem bei steueroptimierten (Um-)Strukturierungen und der Reorganisation von Unternehmensgruppen. Darüber hinaus unterstützt sie Mandanten bei der Betriebsprüfung und in komplexen steuerlichen Spezialfragen. Nach ihrer Tätigkeit bei der Finanzverwaltung als Dipl. Finanzwirtin und einem Studium der Wirtschaftswissenschaften (Dipl.Ökonomin) war Luise Uhl-Ludäscher einige Jahre bei einer Big Four-Gesellschaft als Steuerberaterin tätig. Inzwischen berät sie seit vielen Jahren bei CMS an der Schnittstelle zum Bereich Private Clients.
Dr. Frederike Volkmann, LL.B., Rechtsanwältin, berät deutsche und internationale Unternehmen bei Mergers & Acquisitions, Venture Capital-Transaktionen, Umstrukturierungen und Kapitalmaßnahmen sowie zu allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Themen, einschließlich aktienrechtlichen Fragestellungen. Zu ihren Mandanten zählen Mittelständler und börsennotierte Unternehmen im In- und Ausland sowie Start-Ups, für die sie auch im Rahmen des CMS-Programmes equIP tätig wird. Frederike Volkmann ist seit Oktober 2014 Rechtsanwältin bei CMS am Standort Hamburg. Zuvor war sie als Assistentin der Geschäftsführung und Syndikusanwältin der Lürssen Werft in Bremen tätig. Seit 2021 ist sie Counsel der Sozietät.
Technische Voraussetzungen:
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