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Kurztext
Programm
Referierende
Ob Perspektiven einer neugeregelten Sanktionierung rechtsuntreuer Unternehmen, die Stärkung des Hinweisgeberschutzes, die Schaffung eines präzisen Rechtsrahmens für interne Untersuchungen oder neue Maßnahmen gegen aggressive Steuergestaltungen und Steuerbetrug: Vielseitige Koalitionsvereinbarungen der neuen Ampel bringen das Steuer-, Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafrecht in Bewegung.
Welche Weichen werden neu gestellt?
Welche Vorhaben und Rechtsentwicklungen Sie aktuell unbedingt im Auge behalten sollten, erfahren Sie in unserem hochkarätig besetzten Symposium aus erster Hand.
Zielgruppe: Steuerberater, Rechtsanwälte (Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht), Syndikusrechtsanwälte, Compliance-Berater und Compliance-Officer

Programm:

ab 8:00
Registrierung
8:30

Begrüßung

Moderator: Jürgen R. Müller
8:45

Unternehmenssanktionen im Lichte des Koalitionsvertrages der Ampelkoalition

Dr. Laura Nienaber
10:00

Whistleblowing – Das Hinweisgeberschutzgesetz 2022: Erste Erfahrungen – offene Fragen – Kollisionen mit OWiG, Strafrecht und DSGVO?

Prof. Dr. Fissenewert
11:00
Kaffeepause
11:15

Die Ampelkoalition: Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung

Jürgen R. Müller
12:15
Mittagspause
13:15

Geldwäsche, Whistleblowing, Lieferketten & Co. – Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen in einem integrierten Compliance-Management-System

Prof. Dr. Makowicz
14:15

Interne Untersuchungen – Rechtsrahmen und „Best Practice“

Dr. Thomas Helck
15:15
Kaffeepause
15:30

Der Non-Compliance-Fall: Steuerliche Berichtigungserklärungen im Vorfeld von Geschäftsführerwechsel und Unternehmensverkauf

Christian Fischer
16:30

Aktuelle Entwicklungen im Wirtschaftsrecht

Manuel Schauer
17:30

Zusammenfassung, Diskussion und Verabschiedung

Co-Moderator: Christian Fischer
18:00
Ende der Veranstaltung

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Christian Fischer, Rechtsanwalt, berät als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht Unternehmen in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, wenn es um die Abwendung von Verbandsgeldbußen und die Einziehung von Taterträgen geht. In Steuerstrafverfahren setzt er die steuerlichen Interessen von Unternehmen gegenüber den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten durch. Er ist gemeinsam mit Jürgen R. Müller Autor des Buches Tax Compliance, das im Erich Schmidt Verlag erschienen ist.
Prof. Dr. Peter Fissenewert ist Rechtsanwalt und Partner der internationalen Kanzlei BUSE Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB und Professor für Wirtschaftsrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Wirtschaftsrecht, das Wirtschaftsstrafrecht sowie die Restrukturierungs- und Sanierungsberatung. In diesen Bereichen berät er Unternehmen und Unternehmer in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Belangen, auch in den Bereichen Managerhaftung, Corporate Governance und Corporate Compliance. Er zählt zu den führenden Beratern und Autoren in diesen Bereichen und nimmt regelmäßig als Redner an hochkarätigen Fachveranstaltungen teil.
Dr. Thomas Helck, Rechtsanwalt, ist Partner bei White & Case LLP und berät Unternehmen und Manager in Wirtschaftsstrafsachen. Er hat mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung und ist spezialisiert auf die Durchführung von Internal Investigations, die Verteidigung gegen behördliche Ermittlungsverfahren und die Einrichtung sowie Überprüfung von Compliance Management Systemen. Vor seiner Tätigkeit bei White & Case arbeitete Dr. Thomas Helck u.a. fünf Jahre als Staatsanwalt in der Wirtschaftsstrafrechtsabteilung der Staatsanwaltschaft München.
Prof. Dr. Bartosz Makowicz ist Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Er ist Initiator und Direktor des dortigen Viadrina Compliance Centers. Er leitet unter anderem die deutsche Delegation zur Erarbeitung der Normen ISO 19600 Compliance Management Systems sowie ISO 37001 Anti-Bribery Management Systems auf globaler Ebene und saß dem nationalen Spiegelgremium „Governance und Compliance Management“ am DIN e.V. vor. In diesen Funktionen betreut er künftig das neu eingerichtete TC 309 zur Erarbeitung einer globalen ISO Norm für Governance und Whistleblowing.
Jürgen R. Müller ist auf den Gebieten Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht verteidigt er Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder von mittelständischen und großen Unternehmen, wenn es um den Vorwurf des Betruges, der Korruption oder der Steuerhinterziehung geht. Als Fachanwalt für Steuerrecht und Zertifizierter Compliance Officer (SHB) berät er Unternehmen u.a. bei der Entwicklung und Implementierung von Tax RMS und Tax CMS.
Dr. Laura Nienaber, LL.M. (Lancaster), Certified Chief Compliance Officer (CCO) ist Rechtsanwältin und berät Unternehmen und Banken grenzüberschreitend im Bereich von Wirtschaftsstrafsachen, insbesondere bei der Implementierung, Überprüfung und Verbesserung von Compliance-Management-Systemen und Durchführungen von Internal Investigations. Sie verteidigt zudem Mandanten gegen strafrechtliche Ermittlungen in Verbindung mit einer Vielzahl von Verstößen wie beispielsweise Betrug, Untreue, Bestechung, Insidergeschäften und anderen Delikten.
Manuel Schauer ist Rechtsanwalt und seit vielen Jahren als Justiziar der saarländischen Stahlindustrie tätig. Seine Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis sind in Fachbeiträge zu den Gesetzesentwürfen eingeflossen.
Risikofrei anmelden, kostenfrei stornieren – bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung. Im Falle neuer Gefahrenlagen oder aus Compli­ance-Gründen können Sie auch danach noch kostenfrei auf andere Veranstaltungen umbuchen.
Dies ist eine 2G+ Veranstaltung (geimpft oder genesen, plus nicht länger als 24 Stunden zurückliegender negativer Schnelltest). Schnelltests stehen für den Bedarfsfall vor Ort zur Verfügung. Vom Robert-Koch-Institut empfohlene Hygienevorschriften setzen wir in unseren großzügigen Räumlichkeiten optimal um.

Medienpartner:

Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Hinweis gemäß §§ 36, 37 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
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