Selbstanzeige im Unternehmen

Steuerstrafrechtliche Verantwortung und Fallstricke

– 2,5 Zeitstunden nach §15 FAO –
Webinar, Mi 15. Mai 2024, 9:30-12:00 Uhr
Erfüllt ein Unternehmen seine steuer­lichen Pflichten nicht bzw. nicht vollständig, hat dies weitreichende Folgen bis hin zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung. Die Ahndung wegen einer Steuerstraftat kann nur durch Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige abgewendet werden. Sie ist für Unternehmen von großer Bedeutung. Es handelt sich um eine beratungsintensive Materie. Die Beratung ist diffizil und stellt eine große Herausforderung dar.
Wegen der Folgen einer Selbstanzeige für die Beteiligten einer Steuerhinterziehung ist die Abgrenzung zur Berichtigung nach § 153 AO wichtig. Die Kenntnis um die Berichtigung hat mit der Ergänzung um Abs. 4 in Folge des DAC7-Gesetzes an Bedeutung gewonnen.
In diesem Webinar werden praxisnah die Anforderungen einer Selbstanzeige im unternehmerischen Bereich erläutert.

Inhalte:

  • Abgrenzung Selbstanzeige und Berichtigungs­erklärung
  • Generelle Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige
  • Ausschlussgründe einer Selbstanzeige
  • Entdeckungsrisiken
  • Zielgruppe: Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Steuerberater/innen, Fachanwälte und Fachanwältinnen für Steuerrecht und Strafrecht, Syndikusanwälte und Syndikusanwältinnen

Referenten:

Jürgen R. Müller, Steuerstrafverteidiger, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht. Er verteidigt und berät Unternehmen sowie lndividualpersonen in Steuerstrafverfahren von der Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung. Zudem führt er das dem Steuerstrafverfahren immanente Besteuerungsverfahren. Auf Grund dieser Expertise unterstützt Jürgen R. Müller Unternehmen bei der Implementierung und der Weiterentwicklung von Tax CMS und Tax RMS zur Abwendung von Unternehmenssanktionen und begleitet unternehmensinterne und behördliche Ermittlungen.
Christian Fischer, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht. Als erfahrener Steuerstrafverteidiger berät er Unternehmen bei Steuerstrafverfahren, Durchsuchungen und Selbstanzeigen. Er berät im nationalen und internationalen Steuerrecht, begleitet Betriebsprüfungen und steuerliche Einspruchs- sowie Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem BFH. Er verteidigt Organe von Unternehmen, hilft bei der Abwendung von Unternehmenssanktionen und betreut regelmäßig sogenannte Umfangsverfahren. Als Zertifizierter Compliance Officer berät er Unternehmen auch in Fragen zur steuerlichen Compliance.
Technische Voraussetzungen:
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Risikofrei anmelden, kostenfrei stornieren – bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung.

Selbstanzeige im Unternehmen

– Webinar –

Mi 15. Mai 2024, 9:30-12:00 Uhr
Preis: € 229,– zzgl. MwSt.
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